#EnergieberaterBlog

Hast du Fragen zu den aktuellen entwicklungen der Förderlandschaft oder zu neuen Dämmstoffen?

Dann bist du hier genau richtig: Willkommen auf meinem Energieberater-Blog! Hier teile ich mein Fachwissen und meine Leidenschaft für Energieeffizienz, erneuerbare Energien und alles rund um das Gebäudeenergiegesetz (GEG). Ich möchte dir Aufzeigen wie du deine Energiekosten senken , deinen ökologischen Fußabdruck verkleinern und den Komfort deines Zuhauses oder deiner Gewerbeimmobilie verbessern kannst. In meinen Artikeln findest du praktische Tipps, informative Leitfäden und spannende Einblicke in die Welt der Energieberatung. Egal, ob du Hausbesitzer, Vermieter oder Geschäftsinhaber bist oder einfach nur an energieeffizienten Lösungen interessiert bist – mein Blog bietet dir wertvolle Informationen und Inspiration für eine nachhaltige Zukunft. Tauche ein und lass dich von meinen Beiträgen zu einem bewussteren Umgang mit Energie motivieren

15. Juni 2024

Das Solarpaket 1 - Ein Überblick über die wichtigsten Änderungen

Am 26. April 2024 hat der Bundestag das Solarpaket 1 verabschiedet, um die Solarenergie in Deutschland weiter zu fördern. Diese Reform bringt zahlreiche Verbesserungen in verschiedenen Bereichen mit sich. Hier sind die wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten.

Balkonkraftwerke

Balkonkraftwerke werden nun offiziell als Steckersolar-Geräte definiert und durch verschiedene Gesetzesänderungen gefördert:

  • Weniger Bürokratie: Die Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt; Sie müssen Ihre Anlage nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur anmelden.
  • Einspeisevergütung: Solarstrom aus Balkonkraftwerken wird separat von anderen PV-Anlagen vergütet. Das bietet einen zusätzlichen Anreiz, neben Ihrer Dach-Photovoltaikanlage auch ein Balkonkraftwerk zu installieren.
  • Stromzähler: Rückwärtsdrehende Stromzähler werden vorübergehend geduldet, sodass Sie keinen Zweirichtungszähler benötigen.
  • Schuko-Stecker: Bald können Sie Balkonkraftwerke auch über Schuko-Stecker anschließen.
  • Mehr Leistung: Die Leistungsobergrenze für Balkonkraftwerke steigt von 600 W auf 800 W, und die maximale Modulleistung beträgt 2.000 Wp.

Private Aufdach-Anlagen

Für Hausbesitzer gibt es ebenfalls wichtige Neuerungen:

  • Erhöhter Netzanschluss: Die Leistungsobergrenze für das vereinfachte Netzanschlussverfahren wurde von 10,8 kW auf 30 kW angehoben.
  • Leichtere Direktvermarktung: Für Anlagen bis 25 kW wurden die technischen Vorgaben gelockert, was das Einspeisen von Überschüssen erleichtert.
  • Multi-Use-Speicher: Sie können Ihre Stromspeicher auch mit Netzstrom laden, ohne die EEG-Vergütung zu verlieren. Das hilft, das Netz zu entlasten.
  • Nebengebäude: Die Förderung wurde auf Gebäude erweitert, die zwischen 2012 und 2023 gebaut wurden. So können auch diese kostendeckend mit PV-Anlagen ausgestattet werden.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Wenn Sie in einem Mehrfamilienhaus besitzen, gibt es gute Nachrichten:

  • Weniger Bürokratie: Sie können Solarstrom ohne große bürokratische Hürden direkt an Ihre Mitbewohner weitergeben. Die Lieferantenpflicht entfällt weitgehend, und die Bewohner können eigene Verträge mit Energieversorgern abschließen, über die sie Netzstrom beziehen, wenn ihr Bedarf über die PV-Leistung hinausgeht

Mieterstrom

Auch für Mieter gibt es Vorteile:

  • Nebengebäude und Gewerbegebäude: PV-Anlagen auf Garagen und gewerblichen Gebäuden können jetzt ebenfalls Mieterstrom erzeugen, sofern die Energie direkt an die Haushalte geht.
  • Quartierslösungen: Die Anlagenzusammenfassung wurde vereinfacht, wodurch Quartierlösungen für Mieterstrom leichter umsetzbar sind.

Weitere Änderungen

  • Kommerzielle Anlagen: Höhere Einspeisevergütung und erleichterte Direktvermarktung für große Anlagen.
  • Freiflächen-Solaranlagen und Agri-PV: Mehr Flächen werden geöffnet und die Leistungsgrenzen für Ausschreibungen erhöht.
  • Stromnetze: Einheitlichere Anschlussbedingungen und erhöhte Netzdienlichkeit durch Regelungen des Solarpaket 1.
  • Repowering: EEG-Vergütungsanspruch bleibt bestehen, wenn Module durch leistungsstärkere ersetzt werden.

Zusammenfassen kann man sagen das Solarpaket 1 macht es einfacher und attraktiver, in Solarenergie zu investieren. Es reduziert bürokratische Hürden und schafft neue Anreize für die Installation und Nutzung von Solaranlagen.

Du hast noch weitere Fragen zum Solarpaket 1. Im nachfolgenden Link vom Bundesministerium für Wirtschaft  und Klimaschutz findest du interessante FAQ's. Sollten auch hierdurch deine Fragen nicht geklärt werden, schreib mich gerne an.

Quelle: Adobe Firefly

17 Mai 2024

Effiziente Heizlösung: So installierst Du eine Luft-Wasser-Wärmepumpe

Warum eine Luft-Wasser-Wärmepumpe?

Luft-Wasser-Wärmepumpen sind eine hervorragende Option wenn du deine Heizung erneuern willst. Einige Vorteil sind:

  • Energieeffizient: Sie nutzen erneuerbare Energiequellen und können Ihre Heizkosten erheblich senken.
  • Umweltfreundlich: Sie reduzieren den CO₂-Ausstoß und tragen so zum Klimaschutz bei.
  • Flexibel: Sie lassen sich in verschiedenen Gebäudetypen und Heizsystemen integrieren
  • GEG konform: Sie erfüllen die 65% Vorgabe des Gebäudeenergiegesetztes

Mit steigenden Energiekosten und dem Wunsch nach umweltfreundlicheren Heizlösungen entscheiden sich immer mehr Hausbesitzer für die Installation einer Luft-Wasser-Wärmepumpe (L-W-WP). Diese Technologie nutzt die in der Außenluft gespeicherte Wärmeenergie, um Dein Zuhause effizient zu beheizen. Doch wie geht man bei der Installation am besten vor? In diesem Blogbeitrag teile ich meine persönlichen Erfahrungen und gebe Dir einen praktischen Leitfaden an die Hand.

 

Quelle: BMWK

17 März 2024

Häufig gestellte Fragen zum GEG: Informationen für EIgenheimbesitzer.

Am 01.01.2024 ist nach langem hin und her das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Und eins vorne Weg: intakte und reperable Heizungen müssen nicht zwangsweise erneut werden. Das sogenannte Heizungsgesetz hat im Vorfeld für jede Menge Verwirrung gesorgt. Doch keine Sorge, um etwas mehr Klarheit zu schaffen, lade ich dich herzlich ein, durch einen Klick auf den Button unten die aktuellen FAQ's mit den wichtigsten Infos herunterzuladen. Dort werden Fragen beantwortet  wie "Was gilt im Gebäudebestand?" oder "Was bedeutet das GEG zum Erneuerbaren Heizen?". Die FAQ's des BMWK sollten etwas licht ins dunkle bringen.

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